Jagdgenossenschaft Bohnhorst
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte, vom Landesrecht abhängige, Mindestfläche (mindestens 150 Hektar oder höhere Mindestflächen je nach Bundesland) umfassen.
Die jährlich stattfindende Generalversammlung der Jagdgenossenschaft wählt den Jagdvorstand. Dieser setzt sich zur Zeit aus dem ersten Vorsitzenden Herbert Kleine, Kassenwart Wilhelm Schwentker, Schriftführer Heiner Burkamp sowie den Beisitzern Herbert Horstmann, Ralf Schröder, Werner Kruse und Bernhard Dröge zusammen. Die Jagdgenossenschaft, vertreten durch den Vorstand, verpachtet das Recht der Jagdausübung auf dem Grund und Boden der Jagdgenossenschaft an einen Pächter. Die Jagdpächter bezahlen für das Recht auf Jagdausübung eine Pacht (Jagdgeld) an die Jagdgenossenschaft. Die Pacht in Bohnhorst-Hauskämpen, die alle neun Jahre neu vergeben wird, ist zur Zeit an die heimischen Jäger verpachtet. Die bejagbare Fläche der Jagdgenossenschaft beträgt ca. 2.500 ha und ist eine der größten in Niedersachsen.
Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt. In Bohnhorst-Hauskämpen wird das Jagdgeld jedoch nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt, sondern im Wirtschaftswegebau eingesetzt. Es werden anfallende Anliegergebühren beim Bau/Ausbau von Gemeindestraßen im Bezirk der Jagdgenossenschaft von dieser übernommen
Die Jagdgenossenschaft bestand Anfang des 20. Jahrhunderts noch aus sieben Einzeljagdgenossenschaften, und zwar Bohnhorst, Bohnhorsterhöfen, Dunkhorst, Hauskämpen, Bahlen, Quellhorst sowie Stellhorn-Willenberg-Haßfelderbahlen, die nach und nach zu ihrer jetzigen Form zusammengelegt wurden.